Im Gesetz ist festgelegt, wann die MAV das Recht der Mitbestimmung, der eingeschränkten Mitbestimmung oder der Mitberatung hat:
• Auf Verlangen der Mitarbeitenden ist bei einem Gespräch mit dem Dienstgeber ein Mitglied der Mitarbeitervertretung hinzuzuziehen, z.B. bei
• Personen-, verhaltens- oder bei betriebsbedingten Schwierigkeiten, die zur Gefährdung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses führen können oder
• dem Abschluss eines Änderungs- oder Auflösungsvertrages.
Die MAV steht bei Fragen und Problemen, die im Zusammenhang mit der Arbeit stehen, mit Rat und Tat zur Seite.
Was sind die Ziele der MAV?
• Die MAV tritt für eine gute Zusammenarbeit zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer ein.
• Die MAV nimmt Anregungen und berechtigte Beschwerden entgegen, trägt sie vor und kümmert sich gegebenenfalls um Abhilfe.
• Die MAV achtet darauf, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichberechtigt und gerecht behandelt werden.
• Die MAV informiert über aktuelle Themen.
Aufgaben der MAV
• Regelmäßige Sitzungen der MAV-Mitglieder zu aktuellen Personalia und Themen.
• Teilnahme an Fortbildungen und Fachtagungen zu Sachthemen und Neuerungen im Arbeitsrecht.
• Unterstützung der Mitarbeitenden bei Problemen mit Träger oder Vorgesetzten.
• Beratung und Hilfe für ein gutes Miteinander im Team.
• Organisation und Planung der jährlichen Mitarbeiterversammlung.
• Vorstellung der MAV-Arbeit bei den Willkommenstagen.